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                      1.  | 
                      
                       
                      Kann 
                      das spanische Grundbuch von jedermann eingesehen werden ? 
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                      Tendenziell ja. Das spanische Grundbuch ist ein 
                      öffentliches Register. 
                      Voraussetzung ist ein legitimes Interesse, Art. 607 CC, 
                      221,222 LH.  
                      Dieses wird neben Behörden und Banken auch bei 
                      Rechtsanwälten und Immobilienkäufern angenommen 
                      Natürlich können auch deutsche Behörden und Banken 
                      Einsicht nehmen. 
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                      2.  | 
                      
                       
                      Wie 
                      kann man die Grundbucheinsicht praktisch tätigen ? 
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                         | 
                      
                       
                      Sie 
                      können vor Ort beim jeweiligen Grundbuchamt (Registro de 
                      la Propiedad) einen Auszug beantragen. 
                      In der Praxis einfacher ist es, sich einen solchen 
                      Registerauszug beschaffen zu lassen, etwa per Internet 
                      über
                      
                      www.spanien-grundbuchauszug.de. 
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                      3.  | 
                      
                       
                      
                      Ist der spanische Grundbuchauszug auch in deutscher 
                      Sprache erhältlich ? 
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                      Dies ist 
                      bisher nicht der Fall. Natürlich können Sie nach Erhalt 
                      den spanischen Grundbuchauszug in die deutsche Sprache 
                      übersetzen lassen. Einfacher, schneller und eleganter ist 
                      es allerdings sich über den Beschaffungsservice den 
                      Grundbuchinhalt sogleich in seinem wesentlichen Punkten in 
                      deutscher Sprache erläutern zu lassen. 
                      Dies mag geringfügig höhere Kosten verursachen. 
                      Andererseits erhalten Sie so das Ergebnis einer 
                      Übersetzung und einer ersten Rechtsberatung gleich 
                      inklusive. 
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                      4.  | 
                      
                       
                      Wie 
                      teuer ist der spanische Grundbuchauszug ? 
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                      Während der einfache Grundbuchauszug mit einer Gebühr von 
                      ca. 10 € erhältlich ist, ist beim Grundbuchzertifikat von 
                      etwa 50 € auszugehen.  
                      
                      Beim 
                      Beschaffungsservice ist je nach Leistungsumfang ein Betrag 
                      von 50 € bis 200 € zu erwarten. 
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                      | 
                       
                      5.  | 
                      
                       
                      Was ist 
                      der Unterschied zwischen einem einfachen Grundbuchauszug (nota 
                      simple) und einem qualifizierten Grundbuchauszug (certificación) 
                      ? 
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                      | 
                       
                         | 
                      
                       | 
                    
                    
                      | 
                       
                      6.  | 
                      
                       
                      Mit 
                      welchem Zeitablauf muss man bis zum Erhalt eines 
                      Grundbuchauszuges rechnen ? 
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                      | 
                       
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                      7.  | 
                      
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                      8.  | 
                      
                       | 
                    
                    
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                         | 
                      
                       | 
                    
                    
                      9.  | 
                      Sind aus dem Grundbuchauszug auch Kaufpreis oder Übertragungswerte ersichtlich?  
                       | 
                    
                    
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                      Heutzutage nicht mehr. Im historischen Grundbuchauszug sind diese Daten geschwärzt. 
                        Mitunter bleiben allerdings indirekte Schlussfolgerungen möglich, etwa aus der Höhe der Hypothekenbelastungen.
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                      |   | 
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                      10.  | 
                      
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                      Aus dem Grundbuch nicht. 
                      Wird allerdings in einem zweiten Schritt ein 
                      Handelsregisterauszug bestellt, informiert dieser über 
                      aktuelle Geschäftsführer und Bevollmächtigte. 
                       
                       
                      Die Namen der aktuellen Gesellschafter erscheinen nur im, im 
                      Handelsregister nicht veröffentlichten, 
                      Gesellschafterbuch. Aus dem historischen Handelsregisterauszug sind allerdings die Gründungsgesellschafter ersichtlich.  
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                      11.  | 
                      
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                      | 
                       
                      
                      12.  | 
                      
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                      13.  | 
                      
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                         | 
                      
                       | 
                    
                    
                      | 
                       
                      
                      14.  | 
                      
                       | 
                    
                    
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                       | 
                    
                    
                      | 
                       
                      
                      15.  | 
                      
                       | 
                    
                    
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                       | 
                    
                    
                      | 
                       
                      
                      16.  | 
                      
                       | 
                    
                    
                      | 
                       
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                       | 
                    
                    
                      | 
                       
                      
                      17.  | 
                      
                       | 
                    
                    
                      | 
                       
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                       | 
                    
                    
                      |   | 
                        | 
                    
                    
                      | 18. | 
                      Was ist der Unterschied zwischen einem spanischen Grundbuchauszug und einem spanischen Katasterauszug? 
 | 
                    
                    
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                      Der Grundbuchauszug informiert über die Rechtssituation wie Eigentümerstellung, Hypothekenbelastung u.a.. 
                         
                        Der Katasterauszug stellt die Bebauungssituation mit Flächenangaben und Zuordnungen dar. 
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                      19.  | 
                      
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                      | 20. | 
                      Wer benötigt einen spanischen Grundbuchauszug? 
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                      Jede Person mit konkretem praktischen Bezug zu spanischem Grundeigentum: Der Eigentümer selbst, namentlich im Vorfeld des Verkaufes oder der schenkweisen Übertragung, potenzielle Käufer, Mitglieder einer Erbengemeinschaft, Gläubiger von Vollstreckungstiteln, nur um einige Beispiele zu nennen. 
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                      Eine Information der 
                        ANWALTSKANZLEI MENTH für Spanien 
                      email: info@rechtanwalt-spanien.net 
                      Internet: www.rechtsanwalt-spanien.net   
                      und www.kanzlei-menth.de
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