Die Praxis zeigt, dass häufig nicht nur die 
      aktuelle Immobilieneigentümersituation in Spanien von Interesse ist, 
      sondern es gilt oft auch eine frühere Eigentümerstellung in Erfahrung zu 
                    bringen. 
                     
                    Einige hier typischen Sachverhalte:  
 
        
          
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                        Verschenken 
                        der Spanienimmobilie in rechtsmissbräuchlicher Absicht 
                        zur Verhinderung von Pflichtteilsansprüchen | 
           
          
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                        Verheimlichung von Vermögenswerten durch Übertragung auf 
                        eine Gesellschaft; etwa zur Umgehung von 
                        Zugewinnansprüchen im Rahmen eines 
                        Ehescheidungsverfahrens | 
           
          
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                        Entzug der Spanienimmobilie 
                        als vollstreckungsfähiges Vermögen 
            oder Vollstreckung ausserhalb der Insolvenzgrenzen. | 
           
          
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            Überprüfung, ob die Spanienimmobilie Nachlassgegenstand war | 
           
           
       
      
                     
      
                    Führt also die 
                    ursprüngliche Immobilieneigentümerrecherche mit dem 
                    Eigentümernamen, den Grundbuchdaten respektive auf der Basis 
                    der Vorlage einer früheren spanischen notariellen 
                    Erwerbsurkunde nicht zum Ziel und sprechen die Umstände 
                    gleichwohl für eine wahrscheinliche frühere oder aktuell 
                    verdeckte Eigentümerstellung, so empfiehlt es sich, den Weg 
                    zu einem historischen Grundbuchauszug einzuschlagen. 
                     
                    Da diese Zusatzrecherche in Spanien einen erhöhten 
                    Zeitaufwand u.a. häufig mit persönlicher Vorortbeantragung 
                    erfordert, ist uns diese Tätigkeit 
      allerdings nur auf der Basis eines 
                    Zeithonorars und unter Auslagenersatz für die Beantragung 
                    möglich. 
                     
                    Das übliche Vorgehen ist  ein 2-Etappen-Vorgehen: 
  
      
        
          
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             1.  | 
            
                        Normale 
                        Grundbuchrecherche zum Pauschalbetrag von 100 € | 
           
          
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             2.  | 
            
                        Fehlt eine 
                        aktuell formale Grundbucheigentümerstellung und 
                        verbleibt gleichwohl die Wahrscheinlichkeit einer 
                        früheren oder verdeckten aktuellen Eigentümerstellung, 
                        so wird ein historischer Grundbuchauszug anvisiert | 
           
           
       
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